Kontakt
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Sie haben Fragen, wünschen ein unverbindliches Gespräch oder möchten direkt anfragen? Wir sind persönlich für Sie da – telefonisch, digital oder vor Ort in Salzhausen.
E-Mail Adresse
kontakt@avenia-immobilien.de
Anruf
04172-2219210
Adresse
Hoßberg 1,
21376 Salzhausen
Contact
Schreiben Sie uns – unkompliziert & direkt
Nutzen Sie das Kontaktformular für Ihr Anliegen – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Alternativ sind wir auch telefonisch erreichbar.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Leistungen und Prozesse.
Wie kann ich anfragen?
Ganz einfach über unser Kontaktformular – oder telefonisch. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.
Welche Dienstleistungen bietet Avenia?
Wir bieten umfassende Hausverwaltungsdienste, einschließlich Mietmanagement und Instandhaltungskoordination. Unsere Expertise liegt in der Verwaltung von Zinshäusern und Sondereigentum. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Transparenz
Wie erreiche ich Sie am besten?
Sie können uns über das Kontaktformular, telefonisch oder per Mail erreichen. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Kontaktseite. Wir sind jederzeit bereit, Ihnen zu helfen.
Was tue ich im Notfall (z.B. Rohrbruch)?
Sie machen am besten direkt Fotos und wenden sich an die Verwaltung. In Havarien außerhalb der Öffnungszeiten, Feiertagen oder Wochenenden, rufen Sie bitte den zuständigen Dienstleister direkt an. Im Treppenhaus hängt ein Aushang mit den jeweiligen Kontakten. Eine Meldung an die Verwaltung ist dennoch zwingend erforderlich (bevorzugt per Mail).
Wie läuft eine Kündigung ab?
Eine Kündigung kann schriftlich erfolgen. Wir begleiten Sie gerne bei allen weiteren Schritten – fair und lösungsorientiert.
Wann erhalte ich meine Hausgeldabrechnung/Nebenkostenabrechnung?
Die Erstellung der jährlichen Abrechnung erfolgt in der Regel nach Abschluss des Wirtschaftsjahres und sobald uns alle notwendigen Abrechnungsunterlagen (z. B. von Energieversorgern oder Dienstleistern) vollständig vorliegen. Unser Ziel ist es, Ihnen die Abrechnung so zeitnah wie möglich zur Verfügung zu stellen – in der Regel innerhalb von [z. B. 3 bis 6 Monaten] nach Jahresende. Selbstverständlich informieren wir Sie, sobald die Abrechnung fertiggestellt und versendet wurde.
Wie ist die gesetzliche Frist zur Erstellung der Jahresabrechnung?
- Frist lt. WEG (§28 Abs. 3 WEG): Die Jahresabrechnung muss spätestens sechs Monate nach Ende des Kalenderjahres vorgelegt werden – also bis zum 30. Juni des Folgejahres.
- Frist § 556 Abs. 3 BGB für Betriebskostenabrechnung bei Mietverhältnissen: Dort beträgt die Frist 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums
Wie gehen Sie mit säumigen Mietern oder Hausgeldzahlern vor?
Die Beträge werden angemahnt. Eine Frist zur Zahlung wird eingeräumt. Da die Zahlung von Miete und Hausgeld eine Bringschuld ist und diese auch grundsätzlich verjährt, wird hier oft und schnell ein Mahnbescheid erlassen und ein Anwalt eingeschaltet. Aufgrund der Verjährung, ist es uns leider nicht immer möglich, in den telefonischen oder persönlichen Kontakt mit säumigen Mietern/Eigentümern zu treten. Wir sind aber stets offen für eine gütliche Lösung und freuen uns, wenn ein säumiger Mieter/Eigentümer proaktiv auf uns zukommt. Vorurteilsfreie und offene Kommunikation ist dann von beiden Seiten zu erwarten.
Wie wird die Instandhaltungsrücklage verwaltet?
Diese wird auf einem separaten Konto verzinst aufbewahrt. Die Konten laufen ausnahmslos auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaften. Eine feste Anlage, in welcher Form auch immer, erfolgt nicht durch die Verwaltung. Es handelt sich in der Regel um ein Tagesgeldkonto. Mittels eines Beschlusses kann die Wohnungseigentümergemeinschaft aber auch regeln, wie das Geld angelegt werden sollte. Nur die Eigentümergemeinschaft entscheidet, wie und wo das Geld fest angelegt werden sollte.
Wie kann ich die Nebenkostenabrechnung prüfen?
Durch Kontaktaufnahme an uns wird ein Termin zur Belegprüfung vereinbart. Der Mieter hat dann die Möglichkeit, alle Belege, die für die Nebenkostenabrechnung relevant sind, anzuschauen und zu prüfen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Mietvertrag oder eine Wohnungsbewerbung?
Vorab benötigen wir unser Formular “Selbstauskunft” ausgefüllt und unterzeichnet zurück. Dieses wird Ihnen in verkürzter Form VOR einem Besichtigungstermin nach Anfrage zugeschickt. Sobald nach einem Besichtigungstermin ein ernsthaftes Interesse an der Anmietung besteht, werden folgende Dokumente benötigt
- ausführliches Formular “Selbstauskunft”
- Kopie Personalausweis
- Vorvermieterbescheinigung (aktueller Vermieter bestätigt reibungsloses Mietverhältnis)
- letzten 3 Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen Bilanz des letzten Jahres
- Schufa-Auskunft (nicht älter als 3 Monate)
Wann erfolgt die Auszahlung der Kaution?
In der Regel in den ersten 3 Monaten nach dem Auszug eher schneller. Sofern die Jahresabrechnung des Vorjahres bevorsteht, kann es sich auch etwas verzögern. Spätestens nach 6 Monaten ist über die Kaution abgerechnet worden.